
EU AI Act · Artikel 4
KI-Schulung für Industriebetriebe – Pflicht nach Art. 4 EU AI Act
Seit 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der EU-KI-Verordnung Unternehmen, die KI einsetzen, Maßnahmen für die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu ergreifen. Ich setze das praxisnah um – aus der Produktion, nicht aus dem Hörsaal.
Keine Rechtsberatung – praxisnahe Umsetzung der Schulungspflicht.
Was die Schulung abdeckt
Eine halbtägige Inhouse-Schulung (ca. 4 Stunden), vor Ort in Tirol und Westösterreich oder remote. Praxisnah aus der Produktion – für alle im Betrieb, die mit KI arbeiten oder ihren Einsatz verantworten.
- Was KI im Betrieb kann und was nicht – mit Beispielen aus der Produktion statt aus dem Hörsaal
- Risiken im Alltag: DSGVO, Schatten-KI, Halluzinationen – und wie man damit umgeht
- Konkrete Regeln für den Arbeitsalltag: was Ihre Teams nutzen dürfen und wie
- Dokumentierter Schulungsnachweis für die Compliance-Ablage
Für wen die Schulung gedacht ist
Gemischte Gruppen bis 12 Personen funktionieren am besten: gleiche Regeln, gleiche Sprache, ein Nachweis für alle.
pauschal, zzgl. USt
- Halber Tag (ca. 4 Stunden), vor Ort in Tirol und Westösterreich oder remote
- Gemischte Gruppen bis 12 Personen
- Unterlagen und Teilnahmebestätigungen
- Dokumentierter Schulungsnachweis für die Compliance-Ablage nach Art. 4
- Abstimmungs-Call vorab
Anfahrt außerhalb Tirols zusätzlich.
Schulungstermin anfragenSo läuft die Schulung ab
Termin & Abstimmung
Kurzer Call, um Inhalte auf Ihren KI-Einsatz und Ihre Teams abzustimmen.
Halber Tag vor Ort oder remote
Ca. 4 Stunden Schulung – praxisnah, mit Ihren Anwendungsfällen.
Nachweis & Unterlagen
Dokumentierter Schulungsnachweis und Unterlagen für die Compliance-Ablage.
Module und Dauer
Die Schulung dauert einen halben Tag, also rund 4 Stunden. Sie ist in sechs Module gegliedert. Die Minuten sind Richtwerte: Die Gewichtung stimmen wir im Abstimmungs-Call auf Ihren KI-Einsatz und Ihre Teams ab.
- Modul 120 Min.
Rahmen: Was Art. 4 EU AI Act verlangt
Was die KI-Verordnung von Betrieben erwartet, die KI einsetzen, was sie offen lässt und wo die Grenze zur Rechtsfrage liegt, die zu Rechtsabteilung oder Kanzlei gehört.
- Modul 260 Min.
Was KI im Betrieb kann und was nicht
Stärken und Grenzen von KI-Werkzeugen, erklärt an Beispielen aus der Produktion statt aus dem Hörsaal.
- Modul 360 Min.
Risiken im Alltag
DSGVO, Schatten-KI und Halluzinationen: woran man sie erkennt und wie man im Arbeitsalltag damit umgeht.
- Modul 445 Min.
Ihre Anwendungsfälle
Die Fälle aus dem Abstimmungs-Call praxisnah durchgehen, abgestimmt auf Ihren KI-Einsatz und die Teams im Raum.
- Modul 540 Min.
Regeln für den Arbeitsalltag
Konkrete Regeln: was Ihre Teams nutzen dürfen, wofür und wie.
- Modul 615 Min.
Abschluss und Nachweis
Offene Fragen, Teilnehmerliste und Schulungsnachweis für die Compliance-Ablage.
Gesamt: 240 Minuten.
Was als Nachweis dokumentiert wird
Nach der Schulung bekommen Sie einen dokumentierten Schulungsnachweis für Ihre Compliance-Ablage. Er hält fest, wer wann was gelernt hat:
Teilnehmerliste
Wer an der Schulung teilgenommen hat.
Datum, Dauer und Format
Wann geschult wurde, wie lange und ob vor Ort oder remote.
Trainer
Wer die Schulung durchgeführt hat: Simon Kirchebner, TyrolAI.
Inhalte
Die behandelten Module, damit nachvollziehbar ist, was vermittelt wurde.
Teilnahmebestätigungen
Eine Bestätigung je Person, zum Beispiel für den Personalakt.
Unterlagen
Die Schulungsunterlagen zum Nachlesen.
Zertifikat oder Nachweis?
Art. 4 EU AI Act schreibt kein Zertifikat vor. Die EU-Kommission hält in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz fest, dass kein Zertifikat nötig ist und dass Unternehmen den Wissensstand ihrer Mitarbeitenden nicht prüfen müssen. Die KI-Servicestelle der RTR empfiehlt, die Umsetzung zu dokumentieren: je Person zum Beispiel Art der Schulung, Veranstalter, Inhalt und Ziel, Zeitpunkt und Wiederholungen. Genau dafür ist der Schulungsnachweis gedacht.
Was der Nachweis nicht ersetzt: eine rechtliche Bewertung Ihres KI-Einsatzes und Ihre eigene Übersicht, welche KI-Werkzeuge im Betrieb im Einsatz sind und wer sie nutzt. Wenn neue Mitarbeitende dazukommen oder neue Werkzeuge eingeführt werden, ist das ein Anlass, wieder zu schulen.
Rechtsgrundlage und Stand
Grundlage ist Artikel 4 der KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689, auch EU AI Act genannt. Artikel 4 gilt seit 2. Februar 2025 für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet, also auch ein kleiner Betrieb, der KI-Werkzeuge im Arbeitsalltag nutzt.
Seit 27. Juli 2026 gilt Artikel 4 in geänderter Fassung. Geändert hat ihn die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Juli 2026. Absatz 1 lautet jetzt:
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“
Was sich geändert hat
Bis 26. Juli 2026 verlangte Artikel 4 Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass das Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Jetzt müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen. Die Pflicht, etwas zu tun, bleibt also. Ein bestimmtes Niveau für jede einzelne Person muss niemand garantieren. Neu ist auch Absatz 2: Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten unterstützen Unternehmen, insbesondere KMU, und die Kommission veröffentlicht praktische Beispiele.
Eine eigene Geldbuße für Artikel 4 sieht die KI-Verordnung laut der KI-Servicestelle der RTR nicht vor. Die RTR weist aber darauf hin, dass fehlende Schulungen nach allgemeinem Zivilrecht dem Unternehmen zurechenbar sein können, wenn ein Schaden entsteht.
In Österreich ist die KI-Servicestelle der RTR die Anlaufstelle für Fragen zum EU AI Act. Auf EU-Ebene bündelt der AI Act Service Desk der EU-Kommission Informationen zur Verordnung und nimmt Fragen entgegen.
Quellen
- KI-Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex
- Konsolidierte Fassung der KI-Verordnung, Stand 27. Juli 2026 (EUR-Lex)
- Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (EU) 2026/1744 auf EUR-Lex
- KI-Servicestelle der RTR: KI-Kompetenz
- EU AI Act Service Desk der EU-Kommission: Artikel 4
- EU-Kommission: AI Literacy – Questions & Answers (Englisch)
Rechtsstand Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.
Förderung
Ob es für Ihre Schulung gerade eine passende Förderung gibt, hängt vom Programmstand ab. Das prüfe ich im Erstgespräch mit Ihnen. Mehr dazu, etwa zu KMU.DIGITAL, steht in den häufigen Fragen zur Schulung.
Muster-KI-Richtlinie zum Download
Ich habe eine KI-Richtlinie für Produktionsbetriebe als Muster zum Anpassen erstellt. Das PDF ist kostenlos und ohne Anmeldung abrufbar, erstellt von Simon Kirchebner, Schwaz.
Das steckt drin:
- Muster-KI-Richtlinie mit elf Abschnitten
- Daten-Ampel: was in ein KI-Werkzeug darf und was nie
- Rollenmatrix: wer welches KI-Wissen braucht
- Vorlagen für Freigabeliste, Schulungsnachweis und Teilnehmerliste
Keine Rechtsberatung, Rechtsstand Oktober 2026
PDF herunterladen (9 Seiten, kostenlos)Häufige Fragen zur Schulung
Welche Förderprogramme es derzeit gibt und warum die meisten nicht zu einer Inhouse-Schulung passen, steht auf der Seite KI-Förderungen.
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