Tiroler Berglandschaft

EU AI Act · Artikel 4

KI-Schulung für Industriebetriebe – Pflicht nach Art. 4 EU AI Act

Seit 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der EU-KI-Verordnung Unternehmen, die KI einsetzen, Maßnahmen für die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu ergreifen. Ich setze das praxisnah um – aus der Produktion, nicht aus dem Hörsaal.

Keine Rechtsberatung – praxisnahe Umsetzung der Schulungspflicht.

Ca. 4 Stunden, inhouseGemischte Gruppen bis 12 PersonenFestpreis 2.400 € zzgl. UStDokumentierter Nachweis inklusive

Was die Schulung abdeckt

Eine halbtägige Inhouse-Schulung (ca. 4 Stunden), vor Ort in Tirol und Westösterreich oder remote. Praxisnah aus der Produktion – für alle im Betrieb, die mit KI arbeiten oder ihren Einsatz verantworten.

  • Was KI im Betrieb kann und was nicht – mit Beispielen aus der Produktion statt aus dem Hörsaal
  • Risiken im Alltag: DSGVO, Schatten-KI, Halluzinationen – und wie man damit umgeht
  • Konkrete Regeln für den Arbeitsalltag: was Ihre Teams nutzen dürfen und wie
  • Dokumentierter Schulungsnachweis für die Compliance-Ablage

Für wen die Schulung gedacht ist

ProduktionsleitungWerksleitungQualitätssicherungInstandhaltungVerwaltung

Gemischte Gruppen bis 12 Personen funktionieren am besten: gleiche Regeln, gleiche Sprache, ein Nachweis für alle.

Festpreis
2.400 €

pauschal, zzgl. USt

Im Festpreis enthalten:
  • Halber Tag (ca. 4 Stunden), vor Ort in Tirol und Westösterreich oder remote
  • Gemischte Gruppen bis 12 Personen
  • Unterlagen und Teilnahmebestätigungen
  • Dokumentierter Schulungsnachweis für die Compliance-Ablage nach Art. 4
  • Abstimmungs-Call vorab

Anfahrt außerhalb Tirols zusätzlich.

Schulungstermin anfragen
Begrenzte Termine pro Monat.
Tirol & Westösterreich: vor Ort – in 30–60 Minuten in Ihrer Halle. Restliches Österreich & DACH: remote oder nach Vereinbarung.

So läuft die Schulung ab

01

Termin & Abstimmung

Kurzer Call, um Inhalte auf Ihren KI-Einsatz und Ihre Teams abzustimmen.

02

Halber Tag vor Ort oder remote

Ca. 4 Stunden Schulung – praxisnah, mit Ihren Anwendungsfällen.

03

Nachweis & Unterlagen

Dokumentierter Schulungsnachweis und Unterlagen für die Compliance-Ablage.

Module und Dauer

Die Schulung dauert einen halben Tag, also rund 4 Stunden. Sie ist in sechs Module gegliedert. Die Minuten sind Richtwerte: Die Gewichtung stimmen wir im Abstimmungs-Call auf Ihren KI-Einsatz und Ihre Teams ab.

  1. Modul 1
    20 Min.

    Rahmen: Was Art. 4 EU AI Act verlangt

    Was die KI-Verordnung von Betrieben erwartet, die KI einsetzen, was sie offen lässt und wo die Grenze zur Rechtsfrage liegt, die zu Rechtsabteilung oder Kanzlei gehört.

  2. Modul 2
    60 Min.

    Was KI im Betrieb kann und was nicht

    Stärken und Grenzen von KI-Werkzeugen, erklärt an Beispielen aus der Produktion statt aus dem Hörsaal.

  3. Modul 3
    60 Min.

    Risiken im Alltag

    DSGVO, Schatten-KI und Halluzinationen: woran man sie erkennt und wie man im Arbeitsalltag damit umgeht.

  4. Modul 4
    45 Min.

    Ihre Anwendungsfälle

    Die Fälle aus dem Abstimmungs-Call praxisnah durchgehen, abgestimmt auf Ihren KI-Einsatz und die Teams im Raum.

  5. Modul 5
    40 Min.

    Regeln für den Arbeitsalltag

    Konkrete Regeln: was Ihre Teams nutzen dürfen, wofür und wie.

  6. Modul 6
    15 Min.

    Abschluss und Nachweis

    Offene Fragen, Teilnehmerliste und Schulungsnachweis für die Compliance-Ablage.

Gesamt: 240 Minuten.

Was als Nachweis dokumentiert wird

Nach der Schulung bekommen Sie einen dokumentierten Schulungsnachweis für Ihre Compliance-Ablage. Er hält fest, wer wann was gelernt hat:

  • Teilnehmerliste

    Wer an der Schulung teilgenommen hat.

  • Datum, Dauer und Format

    Wann geschult wurde, wie lange und ob vor Ort oder remote.

  • Trainer

    Wer die Schulung durchgeführt hat: Simon Kirchebner, TyrolAI.

  • Inhalte

    Die behandelten Module, damit nachvollziehbar ist, was vermittelt wurde.

  • Teilnahmebestätigungen

    Eine Bestätigung je Person, zum Beispiel für den Personalakt.

  • Unterlagen

    Die Schulungsunterlagen zum Nachlesen.

Zertifikat oder Nachweis?

Art. 4 EU AI Act schreibt kein Zertifikat vor. Die EU-Kommission hält in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz fest, dass kein Zertifikat nötig ist und dass Unternehmen den Wissensstand ihrer Mitarbeitenden nicht prüfen müssen. Die KI-Servicestelle der RTR empfiehlt, die Umsetzung zu dokumentieren: je Person zum Beispiel Art der Schulung, Veranstalter, Inhalt und Ziel, Zeitpunkt und Wiederholungen. Genau dafür ist der Schulungsnachweis gedacht.

Was der Nachweis nicht ersetzt: eine rechtliche Bewertung Ihres KI-Einsatzes und Ihre eigene Übersicht, welche KI-Werkzeuge im Betrieb im Einsatz sind und wer sie nutzt. Wenn neue Mitarbeitende dazukommen oder neue Werkzeuge eingeführt werden, ist das ein Anlass, wieder zu schulen.

Rechtsgrundlage und Stand

Grundlage ist Artikel 4 der KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689, auch EU AI Act genannt. Artikel 4 gilt seit 2. Februar 2025 für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet, also auch ein kleiner Betrieb, der KI-Werkzeuge im Arbeitsalltag nutzt.

Seit 27. Juli 2026 gilt Artikel 4 in geänderter Fassung. Geändert hat ihn die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Juli 2026. Absatz 1 lautet jetzt:

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“

Was sich geändert hat

Bis 26. Juli 2026 verlangte Artikel 4 Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass das Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Jetzt müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen. Die Pflicht, etwas zu tun, bleibt also. Ein bestimmtes Niveau für jede einzelne Person muss niemand garantieren. Neu ist auch Absatz 2: Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten unterstützen Unternehmen, insbesondere KMU, und die Kommission veröffentlicht praktische Beispiele.

Eine eigene Geldbuße für Artikel 4 sieht die KI-Verordnung laut der KI-Servicestelle der RTR nicht vor. Die RTR weist aber darauf hin, dass fehlende Schulungen nach allgemeinem Zivilrecht dem Unternehmen zurechenbar sein können, wenn ein Schaden entsteht.

In Österreich ist die KI-Servicestelle der RTR die Anlaufstelle für Fragen zum EU AI Act. Auf EU-Ebene bündelt der AI Act Service Desk der EU-Kommission Informationen zur Verordnung und nimmt Fragen entgegen.

Quellen

Rechtsstand Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.

Förderung

Ob es für Ihre Schulung gerade eine passende Förderung gibt, hängt vom Programmstand ab. Das prüfe ich im Erstgespräch mit Ihnen. Mehr dazu, etwa zu KMU.DIGITAL, steht in den häufigen Fragen zur Schulung.

Muster-KI-Richtlinie zum Download

Ich habe eine KI-Richtlinie für Produktionsbetriebe als Muster zum Anpassen erstellt. Das PDF ist kostenlos und ohne Anmeldung abrufbar, erstellt von Simon Kirchebner, Schwaz.

Das steckt drin:

  • Muster-KI-Richtlinie mit elf Abschnitten
  • Daten-Ampel: was in ein KI-Werkzeug darf und was nie
  • Rollenmatrix: wer welches KI-Wissen braucht
  • Vorlagen für Freigabeliste, Schulungsnachweis und Teilnehmerliste

Keine Rechtsberatung, Rechtsstand Oktober 2026

PDF herunterladen (9 Seiten, kostenlos)

Häufige Fragen zur Schulung

Artikel 4 gilt seit 2. Februar 2025 für Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder einsetzen. Seit 27. Juli 2026 gilt er in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden unterstützen – abgestimmt auf Vorwissen und Einsatzkontext. Ein bestimmtes Kompetenzniveau für jede einzelne Person müssen sie nicht garantieren. Wie geschult wird, lässt die Verordnung offen; ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, in der Praxis üblich sind dokumentierte Schulungen mit Nachweis. Wichtig: Das ist keine Rechtsberatung. Ich setze die Schulungspflicht praxisnah um – die rechtliche Bewertung Ihres KI-Einsatzes gehört zu Ihrer Rechtsabteilung oder Kanzlei.
Alle, die mit KI arbeiten oder deren Einsatz verantworten: Produktionsleitung, Werksleitung, QS, Instandhaltung – und die Verwaltung, die längst mit ChatGPT & Co. arbeitet. In der Praxis funktioniert eine gemischte Gruppe bis 12 Personen am besten: gleiche Regeln, gleiche Sprache, ein dokumentierter Nachweis für alle.
Die halbtägige KI-Schulung kostet 2.400 € pauschal, inklusive Unterlagen und Teilnahmebestätigungen, zuzüglich Anfahrt außerhalb Tirols. Der eintägige KI-Potenzial-Workshop kostet 2.900 € inklusive Vorbereitungs-Call und Ergebnisdokument. Das Erstgespräch ist kostenlos – ab dem Workshop kostet alles.
Je nach Programmstand, z. B. KMU.DIGITAL – die Budgets sind allerdings oft schnell ausgeschöpft. Ich sage Ihnen im Erstgespräch ehrlich, ob aktuell etwas geht.
Nein. Es ist eine Praxis-Schulung zur KI-Kompetenz nach Art. 4 – keine juristische Beratung. Sie bekommen dokumentierte Inhalte und einen Schulungsnachweis für die Compliance-Ablage. Für verbindliche Rechtsfragen rund um Ihren KI-Einsatz sind Rechtsabteilung oder Kanzlei zuständig.
Art. 4 schreibt kein bestimmtes Format vor. Die KI-Servicestelle der RTR nennt neben Workshops und Vorträgen ausdrücklich auch E-Learnings. Die EU-Kommission weist aber darauf hin, dass es meist nicht reicht, nur die Gebrauchsanweisungen der KI-Systeme lesen zu lassen. Entscheidend ist, dass die Maßnahme zu Ihrem KI-Einsatz und zum Vorwissen Ihrer Teams passt. Meine Schulung gibt es vor Ort in Tirol und Westösterreich oder remote.
Ein festes Intervall nennt Art. 4 nicht. Die RTR empfiehlt, KI-Kompetenz in die laufende Fort- und Weiterbildung einzubinden. Wenn die ganze Belegschaft ein KI-Werkzeug wie ChatGPT nutzen darf, sind laut RTR wiederkehrende Schulungen vorzusehen, auch für neue Mitarbeitende. Ein guter Anlass für eine Auffrischung sind neue KI-Werkzeuge oder neue Einsatzbereiche im Betrieb.
Ja. Art. 4 unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße, er gilt für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Wie umfangreich die Maßnahmen sein müssen, hängt laut RTR davon ab, wer welche KI-Systeme wofür nutzt: Arbeitet nur eine Abteilung mit einem KI-Werkzeug, können sich die Maßnahmen auf wenige Personen beschränken. Seit 27. Juli 2026 sollen EU-Kommission und Mitgliedstaaten insbesondere KMU dabei unterstützen.

Welche Förderprogramme es derzeit gibt und warum die meisten nicht zu einer Inhouse-Schulung passen, steht auf der Seite KI-Förderungen.

Bringen Sie Ihr Team auf Stand

Nennen Sie mir Wunschtermin und Gruppengröße – ich melde mich mit einer ehrlichen Einschätzung.

Schulungstermin anfragen