
FAQ
Häufig gestellte
Fragen
Ehrliche Antworten auf die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden – ohne Marketing-Blabla.
Artikel 4 gilt seit 2. Februar 2025 für Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder einsetzen. Seit 27. Juli 2026 gilt er in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden unterstützen – abgestimmt auf Vorwissen und Einsatzkontext. Ein bestimmtes Kompetenzniveau für jede einzelne Person müssen sie nicht garantieren. Wie geschult wird, lässt die Verordnung offen; ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, in der Praxis üblich sind dokumentierte Schulungen mit Nachweis. Wichtig: Das ist keine Rechtsberatung. Ich setze die Schulungspflicht praxisnah um – die rechtliche Bewertung Ihres KI-Einsatzes gehört zu Ihrer Rechtsabteilung oder Kanzlei.
Alle, die mit KI arbeiten oder deren Einsatz verantworten: Produktionsleitung, Werksleitung, QS, Instandhaltung – und die Verwaltung, die längst mit ChatGPT & Co. arbeitet. In der Praxis funktioniert eine gemischte Gruppe bis 12 Personen am besten: gleiche Regeln, gleiche Sprache, ein dokumentierter Nachweis für alle.
Die halbtägige KI-Schulung kostet 2.400 € pauschal, inklusive Unterlagen und Teilnahmebestätigungen, zuzüglich Anfahrt außerhalb Tirols. Der eintägige KI-Potenzial-Workshop kostet 2.900 € inklusive Vorbereitungs-Call und Ergebnisdokument. Das Erstgespräch ist kostenlos – ab dem Workshop kostet alles.
Je nach Programmstand, z. B. KMU.DIGITAL – die Budgets sind allerdings oft schnell ausgeschöpft. Ich sage Ihnen im Erstgespräch ehrlich, ob aktuell etwas geht.
Nein. Es ist eine Praxis-Schulung zur KI-Kompetenz nach Art. 4 – keine juristische Beratung. Sie bekommen dokumentierte Inhalte und einen Schulungsnachweis für die Compliance-Ablage. Für verbindliche Rechtsfragen rund um Ihren KI-Einsatz sind Rechtsabteilung oder Kanzlei zuständig.
Art. 4 schreibt kein bestimmtes Format vor. Die KI-Servicestelle der RTR nennt neben Workshops und Vorträgen ausdrücklich auch E-Learnings. Die EU-Kommission weist aber darauf hin, dass es meist nicht reicht, nur die Gebrauchsanweisungen der KI-Systeme lesen zu lassen. Entscheidend ist, dass die Maßnahme zu Ihrem KI-Einsatz und zum Vorwissen Ihrer Teams passt. Meine Schulung gibt es vor Ort in Tirol und Westösterreich oder remote.
Ein festes Intervall nennt Art. 4 nicht. Die RTR empfiehlt, KI-Kompetenz in die laufende Fort- und Weiterbildung einzubinden. Wenn die ganze Belegschaft ein KI-Werkzeug wie ChatGPT nutzen darf, sind laut RTR wiederkehrende Schulungen vorzusehen, auch für neue Mitarbeitende. Ein guter Anlass für eine Auffrischung sind neue KI-Werkzeuge oder neue Einsatzbereiche im Betrieb.
Ja. Art. 4 unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße, er gilt für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Wie umfangreich die Maßnahmen sein müssen, hängt laut RTR davon ab, wer welche KI-Systeme wofür nutzt: Arbeitet nur eine Abteilung mit einem KI-Werkzeug, können sich die Maßnahmen auf wenige Personen beschränken. Seit 27. Juli 2026 sollen EU-Kommission und Mitgliedstaaten insbesondere KMU dabei unterstützen.
Ein Pilotprojekt dauert in der Regel 2–6 Wochen, je nach Datenlage und Komplexität. In dieser Zeit entsteht ein funktionsfähiger Prototyp mit Ihren echten Daten – inklusive erster Metriken, die zeigen, ob sich eine Skalierung lohnt. Kein Hochglanz-Report, sondern ein ehrliches Ergebnis.
Das hängt stark vom Anwendungsfall ab. Ein Erstgespräch ist immer kostenlos. Pilotprojekte starten je nach Anwendung ab 8.000 € (Wissensdatenbank), 9.000 € (Predictive Maintenance) oder 12.000 € (Qualitätskontrolle), netto zzgl. USt. Ob sich das rechnet, klären wir gemeinsam vorab – ich starte kein Projekt, bei dem der ROI nicht realistisch erreichbar ist.
Ja. Ich setze bevorzugt auf lokales Edge Computing – das heißt, Ihre Daten verlassen das Werksgelände nicht. Wo eine Cloud-Anbindung sinnvoll ist (z.B. für Dashboards), nutze ich ausschließlich europäische, DSGVO-konforme Anbieter. Die Entscheidung liegt aber immer bei Ihnen.
Mein Fokus liegt auf produzierenden Betrieben in Österreich – Metallverarbeitung, Kunststofftechnik, Lebensmittelproduktion und ähnliche Branchen. Überall dort, wo es um visuelle Qualitätsprüfung, Maschinenüberwachung, Prozessoptimierung oder interne Wissensverwaltung geht.
Nicht unbedingt. Für Computer-Vision-Projekte bringe ich oft die passende Kameratechnik mit und wir sammeln die Daten gemeinsam vor Ort. Für Predictive Maintenance lässt sich bestehende Sensorik nutzen oder neue installieren. Bei RAG-Projekten reichen vorhandene Dokumente, Handbücher oder Wartungsprotokolle als Startbasis.
RAG steht für Retrieval-Augmented Generation – vereinfacht: ein privater KI-Chatbot, der Ihre internen Dokumente durchsucht und Fragen dazu beantwortet. Statt stundenlang in Wartungshandbüchern oder Normdokumenten zu suchen, fragen Ihre Mitarbeiter einfach das System. Läuft komplett lokal, Ihre Daten bleiben bei Ihnen.
Ich kommuniziere direkt mit Ihrer SPS (Siemens, Beckhoff) über OPC-UA oder digitale E/A. Die Installation erfolgt in Ihren bestehenden Schaltschränken – ohne Umbau der Produktionslinie. Das Ziel ist immer: minimaler Eingriff, maximale Wirkung.
Bei mir gibt es keinen Overhead. Kein Projektmanager, der zwischen Ihnen und dem Entwickler sitzt. Ich komme persönlich in Ihre Produktion, verstehe die Maschinen und baue ein funktionierendes System. Code statt PowerPoint. Und wenn ein Projekt keinen Sinn ergibt, sage ich das ehrlich.
Nach dem Pilot entscheiden Sie: skalieren oder stoppen. Wenn die Ergebnisse stimmen, überführen wir das System in den Produktivbetrieb – mit Monitoring-Dashboard, Wartungsvertrag und Dokumentation. Wenn nicht, haben Sie für überschaubares Budget Klarheit gewonnen. Kein Vendor Lock-in, kein Druck.
Welche Förderprogramme für KI-Schulung, Workshop und Pilot derzeit offen sind, steht mit Quellen auf der Seite KI-Förderungen.
Noch Fragen offen?
Buchen Sie ein kostenloses, unverbindliches Gespräch und lassen Sie uns Ihren konkreten Anwendungsfall besprechen.
Kostenloses Erstgespräch buchen