Tiroler Berglandschaft
EU AI Act3. August 20265 min

EU AI Act Artikel 4: Was Industriebetriebe jetzt schulen müssen

Seit Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der EU-KI-Verordnung Unternehmen, ihre Mitarbeitenden zu KI-Kompetenz zu befähigen. Was das konkret heißt, wen es betrifft und wie man es ohne Theater umsetzt.

Seit 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung. Er verpflichtet Unternehmen, die KI einsetzen, ihre Mitarbeitenden über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen zu lassen. Das betrifft nicht nur Tech-Konzerne, sondern jeden Betrieb, in dem jemand ChatGPT für E-Mails nutzt, ein Copilot im Office-Paket steckt oder ein Vision-System in der Linie hängt.

Ich erlebe in Gesprächen zwei Reaktionen darauf. Die einen haben von Artikel 4 noch nie gehört. Die anderen haben eine Mail von der Rechtsabteilung bekommen und schieben das Thema seit Monaten vor sich her, weil unklar ist, was konkret zu tun ist.

Beides ist verständlich. Deshalb hier die Kurzfassung aus der Praxis – mit einer wichtigen Einordnung vorweg: Das ist keine Rechtsberatung. Ich bin Techniker, kein Jurist. Für die verbindliche rechtliche Bewertung Ihres KI-Einsatzes sind Rechtsabteilung oder Kanzlei zuständig. Was ich beitragen kann, ist die praktische Umsetzung der Schulungspflicht.

Was Artikel 4 tatsächlich verlangt

Der Text ist kurz. Sinngemäß: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, damit ihr Personal und alle, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Dabei sind technisches Vorwissen, Erfahrung, Ausbildung und der Einsatzkontext zu berücksichtigen.

Drei Dinge fallen auf:

  • "Betreiber" heißt: nutzen reicht. Man muss kein KI-System entwickeln, um unter Artikel 4 zu fallen. Wer KI im Betrieb einsetzt, ist gemeint.
  • Das Maß ist kontextabhängig. Die Verwaltung, die mit einem Chatbot Texte schreibt, braucht eine andere Kompetenz als der Instandhalter, der einem Predictive-Maintenance-System vertrauen soll. Eine Schulung von der Stange, die für alle gleich ist, geht am Text vorbei.
  • Das Wie ist offen. Die Verordnung schreibt kein Format, keine Stundenzahl und kein Zertifikat vor. In der Praxis hat sich durchgesetzt: dokumentierte Schulungen mit Teilnahmenachweis. Nicht, weil es vorgeschrieben wäre, sondern weil man sonst nichts in der Hand hat, wenn jemand fragt.

Gilt das für meinen Betrieb?

Die ehrlichste Prüffrage: Nutzt irgendjemand bei Ihnen KI? Und zwar nicht nur offiziell.

In fast jedem Betrieb, den ich kenne, ist die Antwort ja – oft ohne dass die Geschäftsführung es vollständig weiß. Die Sachbearbeiterin lässt Angebote von ChatGPT formulieren. Der Junior in der Arbeitsvorbereitung übersetzt Datenblätter mit einem KI-Tool. Microsoft hat Copilot ohnehin in die Programme geschoben, mit denen Ihre Leute täglich arbeiten. Das nennt sich Schatten-KI, und sie ist der eigentliche Grund, warum die Schulungspflicht sinnvoll ist: Die Nutzung passiert sowieso. Die Frage ist nur, ob mit oder ohne Regeln.

Dazu kommen die offiziellen Systeme: Qualitätsprüfung mit Computer Vision, ein RAG-System über den Wartungshandbüchern, Predictive Maintenance auf der Anlage. Wer so etwas betreibt, ist klar im Anwendungsbereich.

Was "ausreichende KI-Kompetenz" in der Praxis heißt

Aus meiner Sicht – und so setze ich es in Schulungen um – braucht ein Industriebetrieb keine Vorlesung über neuronale Netze. Die Belegschaft muss vier Dinge verstehen:

  • Was KI kann und was nicht. Realistische Erwartungen statt Science-Fiction in beide Richtungen. Ein Sprachmodell ist kein Wissensspeicher, ein Vision-System keine Garantie für null Fehler.
  • Wo die Risiken im Alltag liegen. Halluzinationen: Das Modell antwortet flüssig und falsch. DSGVO und Geschäftsgeheimnisse: Was man in ein öffentliches Tool eintippt, hat den Betrieb verlassen. Schatten-KI: Welche Tools sind erlaubt, welche nicht.
  • Konkrete Regeln für die eigene Rolle. Was darf die Verwaltung mit Kundendaten, was darf die QS mit Prüfdaten, was gilt an der Linie. Regeln, die auf ein Plakat passen, werden befolgt. Zwanzigseitige Richtlinien nicht.
  • Wann der Mensch entscheidet. KI-Ausgaben sind Vorschläge. Wer freigibt, prüft. Das klingt banal, ist aber der Kern dessen, was die Verordnung mit Kompetenz meint.

Wer geschult werden sollte

Naheliegend wäre: nur die, die offiziell mit KI arbeiten. In der Praxis funktioniert eine gemischte Gruppe besser – Produktionsleitung, Werksleitung, QS, Instandhaltung und Verwaltung zusammen, in Gruppen bis etwa zwölf Personen.

Der Grund ist einfach: KI-Nutzung hält sich nicht an Abteilungsgrenzen. Wenn alle dieselben Regeln gehört haben, gibt es hinterher keine Diskussionen darüber, was gilt. Und die Führungsebene muss wissen, was sie von den Werkzeugen erwarten darf, die sie freigibt oder verbietet.

Der Nachweis: Ohne Doku war es nicht

Eine Schulung, die nirgends dokumentiert ist, existiert aus Compliance-Sicht nicht. Was in die Ablage gehört:

  • Wer wurde wann geschult (Teilnahmebestätigungen)
  • Was war Inhalt (Agenda oder Unterlagen)
  • Wer hat geschult und mit welcher Qualifikation

Das ist kein Bürokratie-Selbstzweck. Wenn etwas schiefgeht – ein Datenabfluss über ein KI-Tool, eine falsche Freigabe auf Basis einer KI-Auskunft – ist die erste Frage: Waren die Leute geschult? Dann will man einen Ordner aufmachen können statt zu improvisieren.

Und wenn man nichts macht?

Die ehrliche Antwort: Artikel 4 taucht im Bußgeldkatalog der Verordnung nicht als eigener Tatbestand auf. Wer auf das schnelle Bußgeld-Schreckgespenst hofft oder es fürchtet, liegt in beide Richtungen daneben.

Trotzdem wäre Aussitzen die falsche Schlussfolgerung. Die Schulungspflicht ist geltendes Recht, Aufsichtsbehörden und Gerichte werden sich im Streitfall darauf beziehen, und im Schadensfall ist die nicht erfolgte Schulung ein denkbar schlechtes Argument. Dazu kommt der praktische Punkt: Die Risiken, um die es geht – Datenabfluss, Halluzinationen, unkontrollierte Tools – kosten auch ohne Behörde Geld. Die Schulung lohnt sich auch dann, wenn nie jemand danach fragt. Wie das im Einzelfall rechtlich zu bewerten ist, klären Sie bitte mit Ihrer Kanzlei – siehe oben, keine Rechtsberatung.

Wie ich das umsetze

Ich biete dafür eine halbtägige Inhouse-Schulung an, etwa vier Stunden, vor Ort in Tirol und Westösterreich oder remote. Praxisnah aus der Produktion statt aus dem Hörsaal, für gemischte Gruppen bis zwölf Personen, mit dokumentiertem Schulungsnachweis für die Compliance-Ablage. Festpreis 2.400 € pauschal, inklusive Unterlagen und Teilnahmebestätigungen.

Alle Details, Inhalte und häufige Fragen: KI-Schulung nach Art. 4 EU AI Act

Oder direkt einen Termin anfragen – ich melde mich mit einer ehrlichen Einschätzung, ob und wie das für Ihren Betrieb passt.


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